Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die sogenannten "Kann-Kinder", welche in der Zeit vom 01.09.2019 bis 31.12.2019
geboren wurden, können von Ihnen zum Schulbesuch für das Schuljahr 2025/2026
angemeldet werden. Die Anmeldung der "Kann-Kinder" ist in den unten genannten Schulen
wie folgt geregelt:
Kinder, die zwischen dem 01.09.2019 und dem 31.08.2020 geboren sind, werden im
Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig und müssen zu den u. g. Terminen in der jeweiligen
Grundschule angemeldet werden.
Vorzulegen sind sowohl bei der Anmeldung der "Kann-Kinder" als auch bei der Anmeldung
der schulpflichtigen Kinder die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
und der Impfausweis zum Nachweis der Masernschutzimpfung.