Wie alle Jahre wieder, kommt der Schnee auch zu uns und damit verbunden sind auch die Tücken, die die „weiße Pracht“ mit sich bringt.
Deshalb möchten wir nochmals alle Grundstückseigentümer auf die bestehende Streu- und Räumpflicht hinweisen.
Gemäß den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den entlang ihres Grundstückes verlaufenden Gehweg von Schnee und Eis zu räumen, wobei gefrorener oder festgetretener Schnee durch Loshacken zu beseitigen ist. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.