👉🏼Wer an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 12 Bundeswahlgesetz):
🇩🇪Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
🎂Vollendung des 18. Lebensjahres
🏡seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung begründet wird, sich sonst gewöhnlich aufhalten
🛑kein Ausschluss vom Stimmrecht gemäß § 13 Bundeswahlgesetz
👉🏼Wer an der Landratswahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):
🇩🇪🇪🇺Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
🎂Vollendung des 18. Lebensjahres
🏡seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
🛑kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz