Projekte bis 28. August zur LEADER-Förderung einreichen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Online-Sprechstunde informiert über Vergabe der rund 635.000 Euro

Projekte bis 28. August zur LEADER-Förderung einreichen

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald startet ihren fünften LEADER-Förderaufruf in der Förderperiode 2023–­2029. Ab 26. Juni können öffentliche und private Antragsteller Vorhaben zur LEADER-Förderung einreichen. Die Projekte müssen dabei inhaltlich mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein: „Menschen und Miteinander“, „Städte und Dörfer“, „Landschaft, Umwelt, Klimaschutz“ oder „Regionale Wirtschaft und Tourismus“. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Fördergebiet der LAG Westerwald umgesetzt werden, das die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters, Wallmerod, Westerburg und Wirges umfasst.

Insgesamt stehen 636.733,52 Euro an Fördermitteln für den Aufruf zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 511.733,52 Euro EU-Mittel, 25.000 Euro Landesmittel und 100.000 Euro projektunabhängige regionale Mittel. Die EU- und Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz.

Projektanträge zur Förderung können bis zum 28. August per Post oder Einwurf in der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden unter der Adresse:

Lokale Aktionsgruppe Westerwald c/o Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur

Neben einem ausgefüllten Projektsteckbrief ist eine Kostenschätzung abzugeben. Vordrucke für den Steckbrief, Fördervoraussetzungen, Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Westerwald sowie weitere Informationen stehen unter www.leader-westerwald.de oder auf Anfrage bei der LAG-Geschäftsstelle bereit.

Alle Anträge, die form- und fristgerecht (maßgeblich ist der Eingangsstempel) mit allen relevanten Unterlagen bei der LAG Westerwald eingehen, nehmen am Auswahlverfahren teil. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer LAG-Sitzung voraussichtlich Ende September 2026.

Von der LAG zugesprochene Fördermittel können nur dann gewährt werden, wenn die Antragsteller bis 31. Dezember 2026 alle Projektunterlagen (einschließlich Baugenehmigung, falls erforderlich) vollständig vorlegen.

Interessierten Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichen der Unterlagen Kontakt zur Geschäftsstelle der LAG aufzunehmen. Viola Emily Elsenbroich und Sarah Pfeil stehen hier gern für kostenfreie Beratungen und weitere Informationen per E-Mail an leader@westerwaldkreis.de oder telefonisch unter 02602 124-301 zur Verfügung.

Online-Sprechstunde am 7. Juli um 18.30 Uhr

Einen kurzen Überblick über die LEADER-Förderung, Fördervoraussetzungen, Ablauf der Förderung, benötigte Unterlagen und vieles mehr gibt die Geschäftsstelle der LAG in einer Online-Sprechstunde am Dienstag, 7. Juli, um 18.30 Uhr. Dabei können auch erste Fragen gestellt werden. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Antragsteller. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung per E-Mail an leader@westerwaldkreis.de erforderlich.