Die Diskussion über das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) hat bei vielen Bürgerinnen und Bürger offene Fragen zurückgelassen. Das GEG rückt die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien in den Vordergrund. Es sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2024 in Neubauten eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. In Bestandsgebäuden gelten für neue Heizungen längere Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung geknüpft sind. Der Klimaschutzmanager des Westerwaldkreises und die Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinden laden zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu einer Online-Informationsveranstaltung ein. Stattfinden wird diese am 19.03.2024, um 18.00 Uhr.
📌Um eine Anmeldung wird gebeten. Diese richten Sie bitte an Herrn Christoph Brabender (christoph.brabender@westerwaldkreis.de, 02602 124-374). Der Link zur Videokonferenz wird nach der Anmeldung zugesendet.