Der Rat befürwortete einstimmig die Beschlussvorlage zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. Damit schafft die Verbandsgemeinde die Grundlage für eine professionelle, wohnortnahe und chancengleiche Ferienbetreuung in Kooperation mit dem Westerwaldkreis.
Hintergrund des Beschlusses ist das neue Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG), das ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einführt – zunächst für Erstklässler, danach Jahr für Jahr erweitert, bis alle Grundschulkinder erfasst sind. Während die Betreuung an Schultagen bereits durch Ganztagsschulen oder durch erweiterte Angebote der „Betreuenden Grundschulen“ sichergestellt wird, muss die Ferienbetreuung – mit Ausnahme einer maximal vierwöchigen Schließzeit – gesondert organisiert werden.
Zuständig für die Umsetzung dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Jugendamt des Westerwaldkreises. Um die Betreuung jedoch bedarfsgerecht gestalten zu können, wurde in enger Abstimmung zwischen Kreisverwaltung und Verbandsgemeinden eine gemeinsame Richtlinie entwickelt. Sie ermöglicht es den Verbandsgemeinden, die Ferienbetreuung eigenverantwortlich vor Ort zu übernehmen. Der Kreis erstattet sämtliche Personal-, Ausstattungs- und Energiekosten; für die Eltern wird ein einheitlicher Teilnahmebeitrag von 150 Euro pro Woche und Kind erhoben.
„Mir ist es wichtig, dass wir als Verbandsgemeinde die Ferienbetreuung weiterhin selbst und in vertrauter Qualität steuern können und alle Kinder mit Rechtsanspruch gesichert einen Platz erhalten – im letzten Jahr mussten wir leider rund 60 Kinder abweisen. Mit dem heutigen Beschluss haben wir die Weichen für ein familienfreundliches, leistbares und pädagogisch hochwertiges Angebot gestellt, das mit Unterstützung des Kreises auch hier vor Ort in der Verbandsgemeinde realisiert werden kann“, erklärte Greis in der Sitzung. Darüber hinaus können bei freien Kapazitäten auch Kinder ohne Rechtsanspruch im Alter von 6 bis 12 Jahren die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen. Das Programm der Verbandsgemeinde bleibt damit eines der umfangreichsten im gesamten Westerwaldkreis.
Engagement der Bürgermeisterin sichert fairen Beitrag
Im Vorfeld der Sitzung hatte sich Gabriele Greis bei Gesprächen mit der Kreisverwaltung dafür eingesetzt, dass der wöchentliche Beitrag der Teilnehmenden für die Ferienbetreuung auf 150 Euro pro Kind festgesetzt wird, was die finanzielle Belastung der Eltern deutlich senkt. Ursprünglich hatte der Kreis einen Betrag von 250 Euro vorgesehen. Die Senkung um 100 Euro führe nun zwar keineswegs zu einer Kostendeckung beim Kreis, dem jedoch im Gegenzug eine funktionierende und bewährte Maßnahme innerhalb bestehender Institutionen der Verbandsgemeinde Hachenburg zur Verfügung gestellt werde, erklärt Greis die Kompromissfindung mit Landrat Achim Schwickert.
Für Familien mit niedrigem Einkommen, Geschwisterkinder oder Beziehenden von Lernmittelfreiheit sind zudem die üblichen Ermäßigungen vorgesehen.
Ein besonderer Weg für Hachenburg
Anders als im Gesetz vorgesehen, wird es in Hachenburg bereits ab dem kommenden Jahr im Rahmen der verfügbaren Plätze eine Betreuung aller Kinder bis 12 Jahren geben. Insbesondere dieser „Sonderweg“ fand aus dem Gremium breite Unterstützung und wurde ausdrücklich begrüßt.
Einzig die Höhe des Teilnahmebeitrages, der jedoch vom Westerwaldkreis festgesetzt wurde und daher nicht in der Verantwortung des Verbandsgemeinderates stand, wurde kritisch diskutiert. Nach ausführlicher Abwägung wurde ein Antrag auf eine Förderung der teilnehmenden Kinder durch die Verbandsgemeinde mehrheitlich abgelehnt.
Die neue Regelung zur Ferienbetreuung wird ab den Herbstferien 2026 in Kraft treten, so dass die Betreuung in den Sommerferien 2026 weiter zu den bisherigen Bedingungen bestehen bleibt. Eine Anmeldeabfrage für die Kinder mit Rechtsanspruch wird voraussichtlich noch in diesem Jahr durch den Westerwaldkreis erfolgen.