Wir informieren euch gerne über aktuelle Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung rund ums Haus💚🏡💡! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wir informieren euch gerne über aktuelle Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung rund ums Haus💚🏡💡!

Aktuelle Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung rund ums Haus

Das Haus energetisch modernisieren? Dafür gibt es weiterhin Zuschüsse vom Staat!
Diese werden ab dem 01. Januar 2024 über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu reguliert.

Förderung der Heizungsumrüstung
Beim Heizungstausch hin zu einer Heizung, die zu mindestens zu 65% auf der Basis von Erneuerbaren Energien betrieben wird, soll es künftig einen einheitlichen Fördersatz von 30% geben. Zur Grundförderung hinzu kommen verschiedene Klimaboni:

· Wer den Heizungsaustausch vornimmt, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, erhält zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20% Förderung. Diese Förderung kommt allen selbstnutzenden Wohnungseigentümern zugute, deren Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist oder, die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung betreiben.

· Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000€ erhalten neben der Grundförderung 30% Förderung.

Grundförderung und Boni werden bis zu einem Förderhöchstsatz von 70% kombinierbar sein. Die maximal ansetzbaren Investitionskosten betragen 30.000€ pro Wohneinheit, sodass der tatsächliche maximale Zuschuss bei 21.000€ liegt.

Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Neben dem Heizungstausch können weitere energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden – etwa die Dämmung der Gebäudehülle. Bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans gibt es einen Investitionskostenzuschuss von 20%, bei maximal förderfähigen Investitionskosten von 60.000€.
Ohne einen solchen Sanierungsfahrplan erhalten die Bürger pro Wohneinheit eine Förderung von 15%, bei maximal förderfähigen Investitionskosten von 30.000€.
Die Fördergelder von Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen lassen sich auch bis zu einer Höchstgrenze von 90.000€ kombinieren.

Weitere Fördermöglichkeiten und Beratung
Neben den Investitionskostenzuschüssen wird die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite anbieten. Von diesen sollen die Bürger profitieren, welche mit ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000€ pro Jahr liegen.

In vielen Fällen wird es für Hausbesitzer sinnvoll sein, eine vorgelagerte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Für diese übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 80% (maximal 1.300€ für eine Vor-Ort-Beratung beziehungsweise 1.700€ für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans) der Kosten im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude.

Auf der Suche nach dem richtigen Förderprogramm und weiteren Fragen zu den Förderprogrammen des Bunds steht der Nachhaltigkeitskoordinator Timo Karl (02662 801-183; t.karl@hachenburg-vg.de) gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.